(1) Mit der Anmeldung zum Kurs (= Einlangen des Kursbetrages auf dem Konto des EKV) werden die allgemeinen Kursbedingungen des EKV akzeptiert.
(2) Eine Teilnahme an Kursen ist erst bei vollständiger und rechtzeitiger Bezahlung des Kursbetrages vor dem ersten Kurstermin möglich. Eine Zahlungsbestätigung ist beim ersten Kurstag vorzuweisen. Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 5 Jahre.
(3) Die Kursabrechnung erfolgt als Pauschalbetrag. Die Rückerstattung von Teilbeträgen bei Nichterscheinen ist nicht möglich. Wird aus Kulanzgründen eine abweichende Regelung getroffen, so sind in jedem Fall 20 € Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
(4) Die Einteilung der Kursteilnehmer erfolgt nach deren Können durch die Kursleiter.
(5) Die Gruppengröße ist variabel. Bei Unterschreiten einer Mindestteilnehmeranzahl behält sich der EKV vor, den Kurs abzusagen. Bereits eingelangte Beiträge werden in diesem Fall rückerstattet.
(6) Die Abhaltung von Kursen erfolgt durch Übungsleiter:innen und Trainer:innen des EKV. Es ist nicht möglich, dass sich Teilnehmer einen Kursleiter aussuchen.
(7) Die Teilnahme an Kursen erfolgt auf eigene Gefahr der Teilnehmer. Der EKV und die Kursleiter haften nicht für Verletzungen o.ä..
(8) Der EKV behält sich vor, Kursteilnehmer, die wiederholt den Kursbetrieb stören oder sich nicht an die Regeln und Vorgaben der Kursleiter halten, nach Abmahnung vom Kurs auszuschließen. Kursbeiträge werden in diesem Fall nicht rückerstattet.
(9) Das Betreten der Eisfläche durch Begleitpersonen ist strengstens untersagt.
(10) Gegenüber den Übungsleiter:innen und Trainer:innen hat ein von Seiten Kursteilnehmer:innen und Begleitpersonen ein respektvoller Ton zu herrschen. Bei Zuwiderhandeln erfolgt der Ausschluss vom Kurs. Die Kursbeiträge werden nicht rückerstattet.
(11) Es gilt der §20 der Satzungen des Österreichischen Eiskunstlaufverbandes in Bezug auf "Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt" (siehe: skateaustria.at/satzungen/).